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Mobile Working
Bitte nimm dir einen Moment Zeit und lies dir die folgende Arbeitsanweisung zum Mobilen Arbeiten aufmerksam durch.
Sie enthält wichtige Informationen zu den geltenden Rahmenbedingungen, zur Zeiterfassung sowie zum Datenschutz im mobilen Arbeiten. Im Anschluss wird dein Wissen in einigen kurzen Fragen überprüft.
Vielen Dank für deine sorgfältige Teilnahme!
Hier geht es zur Arbeitsanweisung: Regelung zum Mobilen-Arbeiten
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1.
Welche Anforderung gilt für den mobilen Arbeitsort?
Er darf sich in jedem beliebigen Land befinden.
Er muss ein ruhiger, vertraulicher Ort mit sicherer und stabiler Internetverbindung sein.
Er muss immer ein separater Büroraum mit abschließbarer Tür sein.
Arbeiten in öffentlichen Cafés ist grundsätzlich vorgesehen.
Die Internetverbindung darf ausschließlich über einen privaten Hotspot erfolgen.
2.
Wie wird die Arbeitszeit beim mobilen Arbeiten erfasst?
3.
Wie sind die regulären Pausen im Homeoffice zu behandeln?
4.
Eine Mitarbeitende arbeitet mobil und wird während der Kernarbeitszeit kurzfristig für 45 Minuten privat verhindert. Sie beantragt die Abwesenheit im Urlaubskalender und erhält die Genehmigung des Teamleiters. Was muss zusätzlich erfolgen?
Nichts weiter, da die Genehmigung im Urlaubskalender genügt
Nur eine Information an das Personalbüro nach Feierabend
Die Unterbrechung muss zusätzlich über „Clock Out“ und anschließend „Clock In“ im NEXAT-Portal erfasst werden
Die Zeit muss in einer privaten Excel-Liste dokumentiert werden
Die Zeit muss nur erfasst werden, wenn sie länger als eine Stunde dauert
5.
Ein Mitarbeitender arbeitet normalerweise mobil und nimmt seinen Firmenlaptop nach Feierabend nicht mit nach Hause, weil für den nächsten Tag Präsenzarbeit geplant ist. Über Nacht tritt jedoch Glatteis auf. Welche Aussage trifft gemäß Regelung am ehesten zu?
Das ist unproblematisch, da mobiles Arbeiten immer nur am Vortag beantragt werden muss
Der Mitarbeitende hätte den Firmenlaptop täglich mitnehmen müssen, wenn er grundsätzlich mobiles Arbeiten nutzen möchte
Bei Glatteis darf der Mitarbeitende stattdessen sein privates Gerät ohne IT-Freigabe verwenden
Der Teamleiter muss den Firmenlaptop persönlich bereitstellen
Die Arbeitszeit entfällt automatisch, wenn der Arbeitsplatz nicht erreichbar ist
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