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Du bist gesetzlich unfallversichert bei:

  • Deiner Arbeit: während deiner beruflichen Tätigkeit und bei allen Aufgaben, die mit deinem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen.
  • Deinem Arbeitsweg: auf dem direkten Weg von deiner Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück.
  • Dienstlichen Wegen: bei Betriebswegen im Außendienst sowie auf Dienstreisen.

Nicht versichert sind in der Regel private, sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel:

  • Essen und Trinken
  • Schlafen
  • Private Unterbrechungen des Arbeitswegs, etwa für Einkäufe oder andere persönliche Erledigungen

Merksatz: Versicherungsschutz besteht bei der Arbeit und auf direkten dienstlichen Wegen – nicht bei privaten Tätigkeiten.

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