Du bist gesetzlich unfallversichert bei:
- Deiner Arbeit: während deiner beruflichen Tätigkeit und bei allen Aufgaben, die mit deinem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen.
- Deinem Arbeitsweg: auf dem direkten Weg von deiner Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück.
- Dienstlichen Wegen: bei Betriebswegen im Außendienst sowie auf Dienstreisen.
Nicht versichert sind in der Regel private, sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel:
- Essen und Trinken
- Schlafen
- Private Unterbrechungen des Arbeitswegs, etwa für Einkäufe oder andere persönliche Erledigungen
Merksatz: Versicherungsschutz besteht bei der Arbeit und auf direkten dienstlichen Wegen – nicht bei privaten Tätigkeiten.

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